Corona Kulanzregelung
Sollte die Durchführung des 12. Burgwald-Triathlons von der zuständigen Genehmigungsbehörde auf Grund von höherer Gewalt untersagt werden, oder eine bereits erteilte Genehmigung widerrufen werden, wird mit der folgenden Regelung eine Erstattung der bereits gezahlten Startgelder geregelt. Eine entsprechende Regelung wurde seitens des Hessischen Triathlon Verbands gefordert und wird hiermit für den 12. Burgwald-Triathlon umgesetzt.
Diese Regelung gilt für Athleten des 12. Burgwald-Triathlon und auch für sämtliche Ligamannschaften.
- Wird die Veranstaltung weniger als 7 Tage vor dem Start abgesagt, so ist ein Einbehalt von 100% des Startgeldes zulässig
- Wird die Veranstaltung weniger als 4 Wochen vor Start abgesagt, so ist ein Einbehalt von 50% des Startgeldes zulässig
- Wird die Veranstaltung nach Vergabe durch den HTV, jedoch länger als 4 Wochen vor dem Start abgesagt, so ist ein Einbehalt von 20% des Startgeldes zulässig